Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Nr. 01/2023

der Firma Industrieservice Georg Klief, Inhaber Georg Klief, Zum Scherbusch 5, 51674 Wiehl-Marienhagen.

 

I. Allgemeines

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Industrieservice Georg Klief und dem Käufer, einschließlich künftiger Transaktionen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Die Firma Industrieservice Georg Klief behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Nr.: 01/2023 durch entsprechende Mitteilung für die künftige Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zu ändern.

II. Vertragsschluss

  1. Angebote seitens der Firma Industrieservice Georg Klief sind unverbindlich und begründen keine rechtlichen Verpflichtungen. Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben dienen lediglich als Orientierung, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart und entsprechend gekennzeichnet. Sofern die Firma Industrieservice Georg Klief Zeichnungen oder technische Unterlagen bezüglich des zu liefernden Kaufgegenstands bereitstellt, verbleiben diese im Eigentum der Firma Industrieservice Georg Klief.
  2. Sofern nicht schriftlich anders bestätigt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
  3. Bei Bestellungen und Vereinbarungen gilt bei Kaufleuten oder Gewerbetreibenden ausschließlich die schriftliche Bestätigung der Firma Industrieservice Georg Klief. Mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Einwände gegen die schriftliche Bestätigung müssen unverzüglich schriftlich erfolgen. Eine Mitteilung gilt nicht als unverzüglich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang bei der Firma Industrieservice Georg Klief eingeht.

III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug

  1. Liefertermine und -fristen sind nur ungefähre, unverbindliche Angaben, es sei denn, die Firma Industrieservice Georg Klief bestätigt schriftlich ihre Verbindlichkeit. Bei Verzögerung durch den Käufer bei der Klärung von Auftragsdetails oder unzureichender Vorleistung verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten als eingehalten, sobald die Versandbereitschaft angezeigt wird.
  2. Die Firma Industrieservice Georg Klief ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern sie das zumutbare Mindestmaß nicht unterschreiten.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, den Lieferschein zu prüfen und den Erhalt und Inhalt zu bestätigen. Einwände müssen der Firma Industrieservice Georg Klief unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls gilt die bestätigte Liefermenge als anerkannt.
  4. Lieferverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen, Zulieferungsproblemen oder höherer Gewalt, wie Pandemien und kriegerische Ereignisse, verlängern die Lieferfrist angemessen. Auch Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks sind eingeschlossen. Schadensersatzansprüche des Käufers sind gemäß Abschnitt VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) begrenzt.
  5. Entsteht dem Käufer durch eine von der Firma Industrieservice Georg Klief verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Käufer diesen unter Ausschluss weitergehender Ersatzansprüche in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, höchstens aber in Höhe von 5% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen. Bei Lieferverzug kann der Käufer nach Setzung einer schriftlichen, angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstiger Kosten. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und ist nicht zur Rücknahme vorgesehen.
  2. Rechnungen sind ohne Abzug sofort zahlbar, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Bei verspäteter Zahlung behält sich die Firma Industrieservice Georg Klief das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen.
  3. Die Aufrechnung ist nur möglich, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Industrieservice Georg Klief schriftlich anerkannt sind.
  4. Zahlungen sind netto und ohne Abzug spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss per Vorkasse zu leisten. Die Herausgabe des Kaufgegenstands an den Käufer erfolgt nach fristgerechtem Zahlungseingang.
  5. Bei verspäteter Zahlung kann die Firma Industrieservice Georg Klief den Kaufgegenstand zurückhalten und/oder vom Vertrag zurücktreten.

V. Gefahrübergang, Abnahme, Erfüllungsort

  1. Der Gefahrübergang erfolgt mit Beginn des Verladens oder Versendens des Liefergegenstandes auf den Käufer, selbst wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Industrieservice Georg Klief zusätzliche Leistungen wie Versandkosten, Anlieferung, Aufstellung oder Inbetriebnahme übernommen hat. Sofern der Liefergegenstand einer Abnahme bedarf, ist diese für den Übergang der Gefahr maßgebend. Die Abnahme hat unverzüglich zum vereinbarten Abnahmetermin oder alternativ nach der Benachrichtigung durch den Lieferanten über die Abnahmebereitschaft zu erfolgen. Eine Verweigerung der Abnahme durch den Käufer aufgrund geringfügiger Mängel ist nicht zulässig.
  2. Falls sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen verzögert, die nicht von der Firma Industrieservice Georg Klief zu vertreten sind, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Meldung der Versand- oder Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.
  3. Eine Lieferung “frei Haus” erfolgt nur nach schriftlichem Auftrag des Käufers. In diesem Fall beauftragt die Firma Industrieservice Georg Klief im Namen und auf Kosten des Käufers den Warentransport und versichert diesen. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 2 Stunden nach Anlieferung auf eigene Rechnung und Gefahr zu entladen. Die Terminabsprache für die Lieferung erfolgt zwischen Käufer und der Firma Industrieservice Georg Klief. Jegliche Verzögerungen bei der Entladung sind dem Käufer zuzurechnen. Das Risiko geht ab dem Zeitpunkt der Anlieferung ab Ladefläche LKW auf den Käufer über.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Industrieservice Georg Klief.

VI. Gewährleistung, Mängelrüge, Transport

  1. Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, auch für offene oder versteckte Mängel. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten der Firma Industrieservice Georg Klief sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 12 Monate.
  3. Die Regelungen in VI. 1. gelten nicht für zugesicherte Eigenschaften oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Solche Ansprüche des Käufers sowie Ansprüche für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemäß Abschnitt VII. (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Eine Nacherfüllung oder Nachlieferung führt nicht zu einem Neubeginn der Gewährleistungsfrist.
  4. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie ausdrücklich als solche im Vertrag bezeichnet werden. Mündliche Angaben und Informationen in den Unterlagen der Firma Industrieservice Georg Klief stellen keine Zusicherungen dar. Proben, Muster, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und andere Angaben zur Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen nur der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Vertragsmäßige Spezifikationen von verwendeten Materialien garantieren lediglich die Übereinstimmung mit der Spezifikation und nicht deren Eignung für den vertraglichen Zweck.
  5. Schäden, die durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Aufstellung oder Handhabung, mangelnde Bedienung oder Wartung, Korrosion oder normale Abnutzung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungs- oder Leistungszusagen beziehen sich insbesondere nicht auf den Verschleiß von Bauteilen, wie rotierenden Teilen, Antriebselementen und Werkzeugen. Für den Verkauf von Maschinen gilt, dass diese Gewährleistungsregelungen auf den Einsatz im Ein-Schicht-Betrieb abzielen.
  6. Der Käufer ist verpflichtet die von der Firma Industrieservice Georg Klief erworbenen Neu- oder Gebrauchtmaschinen ausschließlich von einem Fachbetrieb nach Herstellervorgabe anzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Insbesondere elektrische Anschlüsse sind von einem Fachunternehmer zu installieren. Die Kosten für die Inbetriebnahme trägt ausschließlich der Käufer. Die Firma Industrieservice Georg Klief wird von jeglicher Haftung freigestellt, sofern der Käufer nicht ein entsprechendes Fachunternehmen für die Inbetriebnahme nachweislich beauftragt hat.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware umgehend auf eigene Kosten auf Mängel, Falschlieferungen oder offensichtliche nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen zu untersuchen und solche Probleme unverzüglich schriftlich gegenüber der Firma Industrieservice Georg Klief zu rügen. Die Frist für die schriftliche Mängelrüge beträgt sieben Tage ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich an die Firma Industrieservice Georg Klief zu melden. Die Regelungen der §§ 377, 378 HGB bleiben bei beiderseitigen Handelsgeschäften zwischen Kaufleuten unberührt.
  8. Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der Lieferung, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls für ihn unzumutbar ist.
  9. Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte weitergeben, sondern muss der Firma Industrieservice Georg Klief ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Überprüfung des Mangels und gegebenenfalls zur Durchführung der erforderlichen Nacherfüllung oder Ersatzlieferung einräumen. Andernfalls erlöschen alle Mängelansprüche. In dringenden Fällen, in denen die Betriebssicherheit gefährdet ist oder unverhältnismäßige Schäden drohen und die Firma Industrieservice Georg Klief unverzüglich benachrichtigt wird, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte zu beheben und von der Firma Industrieservice Georg Klief die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung der Firma Industrieservice Georg Klief Änderungen oder Reparaturen vornimmt.
  10. Die Firma Industrieservice Georg übernimmt keine Haftung für Schäden, die während des Transports der Ware entstehen. Der Käufer trägt das Risiko für alle Schäden, die während des Transports auftreten. Der Käufer ist dafür verantwortlich, eine Transportversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Transportschäden zu schützen (vgl. auch V. 3.).
  11. Transportschäden sind der Firma Industrieservice Georg Klief unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sollte der Käufer den Transportschaden nicht unverzüglich anzeigen, gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand angenommen. Der Käufer muss die erforderlichen Formalitäten mit dem Frachtführer regeln, insbesondere alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherung von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten treffen. Handelsübliche Bruch- oder Schwundmengen sind im zumutbaren Rahmen akzeptabel. Im Falle einer berechtigten Beanstandung steht der Firma Industrieservice Georg Klief nach Wahl Nacherfüllung oder Ersatzlieferung zu, wobei mehrere Nacherfüllungen gestattet sind.
  12. Bei Mangelbeseitigung hat die Firma Industrieservice Georg Klief alle erforderlichen Kosten für Transport, Arbeitsaufwand, Material usw. zu tragen, sofern sich die Aufwendungen nicht erhöhen, weil der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde. Die Kosten für den Transport zum Erfüllungsort zwecks Nacherfüllung trägt der Käufer.
  13. Wenn die Firma Industrieservice Georg Klief eine angemessene Frist zur Nacherfüllung im Sinne von § 439 BGB verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nacherfüllung aus anderen Gründen fehlschlägt oder von der Firma Industrieservice Georg Klief verweigert wird, hat der Käufer, sofern er nicht Verbraucher ist, das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung

  1. Wenn der Liefergegenstand aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder aufgrund der Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) durch Verschulden der Firma Industrieservice Georg Klief nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, gelten die Regelungen der Abschnitte VI. und VII.2. entsprechend. Weitergehende Ansprüche des Käufers werden ausgeschlossen.
  2. Die Firma Industrieservice Georg Klief haftet für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nur in folgenden Fällen:
    • o bei Vorsatz
    • o bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter
    • o bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
    • o bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Fehlen garantierten Eigenschaften
    • o Mängeln des Liefergegenstandes, die nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden haften.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma Industrieservice Georg Klief auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten

  1. Die Firma Industrieservice Georg Klief behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Insolvenzverfahren, ist die Firma Industrieservice Georg Klief nach vorheriger Mahnung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen, und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Firma Industrieservice Georg Klief unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  2. Der Käufer kann die Firma Industrieservice Georg Klief beauftragen, den Liefergegenstand auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und andere Schäden zu versichern, sofern der Käufer nicht nachweislich selbst eine Versicherung abgeschlossen hat. Der Auftrag bedarf der Schriftform.
  3. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf gegen den Abnehmer oder Dritte an die Firma Industrieservice Georg Klief ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Käufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen auch nach der Abtretung befugt. Die Befugnis der Firma Industrieservice Georg Klief, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Firma Industrieservice Georg Klief wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware erfolgt stets für die Firma Industrieservice Georg Klief. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Firma Industrieservice Georg Klief gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt die Firma Industrieservice Georg Klief Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
  5. Zur Absicherung der Verbindlichkeiten des Käufers kann die Firma Industrieservice Georg Klief angemessene Sicherheiten verlangen. Die Firma Industrieservice Georg Klief verpflichtet sich jedoch, die Sicherheiten freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

IX. Erfüllungsverpflichtung, Unmöglichkeit und Nichterfüllung

  1. Die Lieferverpflichtung und -frist der Firma Industrieservice Georg Klief unterliegt dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  2. Falls die Firma Industrieservice Georg Klief aufgrund von Umständen, die sie zu vertreten hat, die Gesamtleistung vor dem Gefahrenübergang unmöglich wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei teilweiser Unmöglichkeit oder Unvermögen gilt dies nur für den entsprechenden Teil. Der Käufer kann in diesem Fall vom Gesamtvertrag zurücktreten, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung nachweist. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sind gemäß den Regelungen der Abschnitte VI. und VII. ausgeschlossen.
  3. Tritt die Unmöglichkeit während eines Annahmeverzugs oder aufgrund des Verschuldens des Käufers ein, bleibt dieser zur Erfüllung verpflichtet.
  4. Nach einem Rücktritt der Firma Industrieservice Georg Klief vom Vertrag oder nach ihrer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist die Firma Industrieservice Georg Klief berechtigt, die zurückgenommene Ware frei zu verwerten.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma Industrieservice Georg Klief.
  2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Firma Industrieservice Georg Klief.
  3. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

XI. Rechtswirksamkeit, Datenschutz

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Industrieservice Georg Klief, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für eine Abweichung von der vertraglichen Schriftformanforderung selbst.
  3. Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Minderungsverlangen oder Schadensersatzverlangen müssen schriftlich erfolgen.
  4. Die Firma Industrieservice Georg Klief ist berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Dies umfasst auch die Weitergabe an von der Firma Industrieservice Georg Klief beauftragte Dritte zur Verarbeitung und Speicherung.